Unterschiede im Kreditgewerbe?

 

Kreditgewerbe Im Hinblick auf die Kreditinstitute können einige Unterschiede im Kreditwesen verzeichnet werden. Beginnend bei der Rechtsform, kann ein Kreditinstitut entweder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder aber auch ein nach dem Privatrecht verfasstes Institut sein.

Im privatrechtlichen Bereich sind folgende Rechtsformen gängig und kommen in der Praxis häufig vor:

  • das Einzelunternehmen, hier ist der Bankier für die Finanzen und das Geld alleinverantwortlich und haftet mit seinem gesamten Geschäfts- und Privatvermögen. Heutzutage werden Neugründungen dieser Rechtform nicht mehr zugelassen.
  • Die Personenhandelsgesellschaft, wie z. B. eine KG (Kommanditgesellschaft), OHG (offene Handelsgesellschaft) oder eine GmbH & Co. KG, hier haften, bei allen Finanzen, alle Gesellschafter unbeschränkt, das heißt mit ihrem gesamten Geschäfts- und Privatvermögen.
  • Kapitalgesellschaft, wie z. B. AG (Aktiengesellschaft), GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) oder die Europäische Gesellschaft, hier haften die Gesellschafter allein mit dem Geschäftsvermögen, das Privatvermögen bleibt unberührt. Dies ist die am häufigsten vorkommende Form der Kreditinstitute.
  • oder die eingetragene Genossenschaft (eG), dies ist ein Zusammenschluss, juristische und natürlicher Personen, die eine gemeinsame unternehmerische Tätigkeit erzielen. Die Haftungsfrage wird im Zusammenschluss schriftlich festgehalten und kann variieren. Meist, wird aber eine Haftungsbegrenzung in Höhe der erbrachten Einlage gebildet. In dieser Satzung wird zusätzlich festgehalten, wie die Finanzen und das Geld ausgeschüttet werden.
Am Markt ist die am häufigsten gewählte Rechtsform, der Kreditinstitute, die Rechtsform einer "Anstalt des öffentlichen Rechts" , wie z. B. häufig bei Landesbanken und Sparkassen. Drei Landesbanken jedoch, nämlich die HSH Nordbank, die Landesbank Berlin AG und die WestLB AG, werden derzeit noch unter der Rechtsform, einer Aktiengesellschaft (AG) geführt. Eine weitere Ausnahme bildet die Bundesbank, die eine bundesunmittelbare juristische Person des öffentlichen Rechts darstellt.

Das Ziel der Kreditinstitute ist dennoch bei allen Rechtsformen relativ ähnlich, nämlich Gewinn bei den Finanzen zu erzielen und Geld zu verdienen. Jedoch unterscheiden sich die Kreditinstitute bei der Ausschüttung des erzielten Gewinns und dem Geld. Während die einen eher erwerbswirtschaflich orientiert sind, und rein Gewinnorientiert handeln, treiben andere Kreditinstitute, wie z. B: die Sparkasse, eher Gemeinnützige Gedanken. Hier wird überschüssiges Geld, die nach Abzug notwendiger Rücklagen, für soziale oder gemeinnützige Zwecke verwendet werden.



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