Ist das Kreditinstitut eine Bank?

 

Bank als Kreditinstitut In der Umgangssprache wird ein Kreditinstitut meistens als Bankhaus oder Bank bezeichnet. Nach dem deutschen Kreditwesengesetz, dem KGW, ist ein Unternehmen ein Kreditinstitut, wenn Bankgeschäfte betrieben werden, sei es gewerbsmäßig, oder in dem Umfang, der einen kaufmännischen Geschäftsbetrieb erfordert. Im Sinne des KWG werden einige Bankgeschäfte zusammengefasst:

  1. Das Einlagengeschäft nimmt fremdes Geld als Einlagen an. Aber ebenso nimmt man hier rückzahlbare Finanzen des Publikums an, sofern der Anspruch auf Rückzahlung nicht in den Ordner- oder Inhaberschuldverschreibungen verbrieft wird und ohne Rücksicht darauf zu nehmen, ob eine Zinsvergütung stattfindet.
  2. Kreditgeschäft, das bedeutet die Gewährung von Akzeptkrediten und Geld in Form von Darlehen.
  3. Das Diskontgeschäft kauft Wechsel und Schecks an.
  4. Finanzkommissionsgeschäft beschäftigt sich mit der Veräußerung und Anschaffung von Finanzinstrumenten und Finanzen im persönlichen Namen für eine fremde Rechnung.
  5. Das Depotgeschäft dient der Verwaltung und Verwahrung von Wertpapieren und anderen Finanzen.
  6. Das Darlehenserwerbsgeschäft beinhaltet die Eingehung der Pflicht, Forderungen des Darlehens vor der Fälligkeit zu erhalten.
  7. Das Garantiegeschäft ist die Übernahme von Sicherheiten, Garantien und anderen Gewährleistungen für andere.
  8. Das Girogeschäft ermöglicht den bargeldlosen Zahlungsverkehr.
  9. Das Emissionsgeschäft ist die Übernahme von Finanzen zum eigenen Risiko zu der Platzierung oder die Übernahme von gleichen Sicherheiten.
  10. Das E-Geld-Geschäft dient der Verwaltung und der Ausgabe von elektronischen Geldern.
Diese Bankschäfte beinhalten aber nur das Außengeschäft eines Kreditinstitutes im Sinne der Volkswirtschaftslehre. Darüber hinaus kommen noch weitere hinzu wie das Einlagengeschäft und Kreditgeschäft mit anderen Kreditinstituten sowie das Einlagengeschäft gegenüber der Notenbank. Die Notenbank bildet die Grundlage, dass sich Bargeld im Umlauf befindet, denn diese Bank überlässt Geld in bestimmten Höhen an die Kreditinstitute. Dieses verpflichtet sich wiederum, das Geld in der Höhe an die Notenbank zurückzugeben.

Vom KWG werden auch Ausnahmen definiert. Die Bundesagentur für Arbeit, die Sozialversicherungsträger, die Kreditanstalt für Wiederaufbau und die Deutsche Bundesbank sind keine Kreditinstitute im Sinn der Gesetzte des KGW.



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