Öffentlich-rechtliche Kreditgewerbe
Kreditinstitute sind vorherrschend in der rechtlichen Form einer Anstalt des öffentlichen Rechtes am Markt tätig, wie beispielsweise Landesbanken und Sparkassen oder die Kreditanstalt für Wiederaufbau. Organisiert sind derzeit drei Landesbanken in der Rechtsreform der Aktiengesellschaft, dazu gehören die Landesbank Berlin AG, die WestLB AG und die HSH Nordbank. Alle drei Banken zählen derzeit zu den stabilsten Finanzanbieter auf dem Deutschen Markt. Die Deutsche Bundesbank zählt zu der bundesunmittelbaren juristischen Person, die zum öffentlichen Recht gehört.
Die öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute sind meist im Besitz der öffentlichen Unternehmen und betreiben alle oder auch nur einige spezielle Bankgeschäfte. Öffentlich-rechtliche Institutionen können dabei der Staat, die Gemeinde, das Land oder Zweckverbände sein. Das Kreditunternehmen hat die Aufgabe, die öffentlichen Bankgeschäfte zu erledigen und mit Finanzen sinnvoll zu arbeiten. Ein beständiges Merkmal der öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute ist die Genehmigung von Kommunaldarlehen und Realkrediten. Die benötigten Finanzen hierfür erwerben sich die Kreditinstitute aus den Schuldverschreibungen, Kommunalobligationen und dem Pfandbriefabsatz. Im Rahmen ihrer Bestimmungen leihen Sparkassen auch Einlagen gegen bestimmte Sicherheiten aus, wie Hypotheken oder Grundschulden. Viele Kreditinstitute haben ihre Orientierung im erwerbswirtschaftlichen Bereich. Sie beabsichtigen einen erheblichen Gewinn zu erzielen, den können sie unter der Beachtung der gesetzlichen Regelungen an ihre Besitzer ausschütten. Erstmalig erzielen ebenso Bankmanager von den Erträgen ihrer Arbeit durch einen zusätzlichen Bonus. Eine andere Gruppe handelt unter dem Gedanken des Gemeinnutzen. Hauptsächlich die Sparkassen sind angehalten, das erwirtschafte Geld aus ihrer geschäftlichen Tätigkeit, die nach der erforderlichen Erhöhung ihres Eigenkapitals verbleiben, zur Beihilfe verschiedener sozialer oder gemeinnütziger Zwecke zu verwenden.
Bei den Genossenschaften dagegen steht die Begünstigung der Interessen ihrer Mitglieder im Mittelpunkt des Strebens. Hier ist man darauf bedacht, Gewinn und überschüssiges Geld nach Interessen der Mitglieder zu verwenden, sei es durch Gebührensenkung, Zinsminderungen oder der Kauf neuer Wohnungen und Eigentum, die dann dem Mitgliedern zu günstigen Konditionen angeboten werden.
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